Bürgerhaus Sportheim

Das Bürgerhaus am Sportheim

Das gemeindeeigene Bürgerhaus grenzt direkt an das Gebäude des Sportvereins. Nach Absprache ist eventuell eine gemeinsame Vermietung des Bürgerhauses und der Gaststätte des Sportvereins möglich. Jedoch verfügt das Bürgerhaus auch über einen eigenen Ausschank, sowie einen Nebenraum. Zudem ist das Bürgerhaus ibarrierefrei und verfügt über eine Küche.

Benutzungsgebühren

Für die Benutzung des Bürgerhauses am Sportheim werden folgende Gebühren erhoben:

Halle und Ausschank100,00 €
Halle, Ausschank und Nebenraum120,00 €
Halle, Ausschank und Gaststätte140,00 €
Halle, Ausschank, Gaststätte und Nebenraum140,00 €

Die vorstehenden Gebühren beinhalten jeweils die Toilettenbenutzung und Küchennutzung. Bei Vollnutzung der Küche wird zusätzlich zu den vorstehenden Gebühren ein Betrag in Höhe von 30,00 € erhoben.

Gaststätte ohne Küchennutzung60,00 €
Gaststätte mit Küchennutzung80,00 €

Bei Vollnutzung der Küche wird zusätzlich zu den vorstehenden Gebühren ein Betrag in Höhe von 30,00 € erhoben.

Sollte Fassbier ausgeschenkt werden entstehen zusätzlich Prüf- und Reinigungskosten von zur Zeit 40,00 €.


Als Benutzungsgebühr bei Beerdigungen werden für die Gaststätte inkl. Küchennutzung 50,00 €, sowie für Halle inkl. Küchennutzung 75,00 € erhoben.