Das Bürgerhaus am Sportheim
Das gemeindeeigene Bürgerhaus grenzt direkt an das Gebäude des Sportvereins. Nach Absprache ist eventuell eine gemeinsame Vermietung des Bürgerhauses und der Gaststätte des Sportvereins möglich. Jedoch verfügt das Bürgerhaus auch über einen eigenen Ausschank, sowie einen Nebenraum. Zudem ist das Bürgerhaus ibarrierefrei und verfügt über eine Küche.
Benutzungsgebühren
Für die Benutzung des Bürgerhauses am Sportheim werden folgende Gebühren erhoben:
| Halle und Ausschank | 100,00 € |
| Halle, Ausschank und Nebenraum | 120,00 € |
| Halle, Ausschank und Gaststätte | 140,00 € |
| Halle, Ausschank, Gaststätte und Nebenraum | 140,00 € |
Die vorstehenden Gebühren beinhalten jeweils die Toilettenbenutzung und Küchennutzung. Bei Vollnutzung der Küche wird zusätzlich zu den vorstehenden Gebühren ein Betrag in Höhe von 30,00 € erhoben.
| Gaststätte ohne Küchennutzung | 60,00 € |
| Gaststätte mit Küchennutzung | 80,00 € |
Bei Vollnutzung der Küche wird zusätzlich zu den vorstehenden Gebühren ein Betrag in Höhe von 30,00 € erhoben.
Sollte Fassbier ausgeschenkt werden entstehen zusätzlich Prüf- und Reinigungskosten von zur Zeit 40,00 €.
Als Benutzungsgebühr bei Beerdigungen werden für die Gaststätte inkl. Küchennutzung 50,00 €, sowie für Halle inkl. Küchennutzung 75,00 € erhoben.